Sechstes SozialgesetzbuchGesetzliche Rentenversicherung
Vom 18.12.1989
Neugefasst am 19.2.2002
Zuletzt geändert am 27.3.2024
Bis zum 31. Dezember 2025 wird durch die Bundesregierung evaluiert, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden.