Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Vom
20.8.2021
Zuletzt geändert am
16.4.2026
§ 9
Anspruchskonkurrenz
Ansprüche auf Leistungen der Soldatenentschädigung gehen Ansprüchen auf Leistungen der Sozialen Entschädigung vor, soweit sie auf derselben Ursache beruhen.