Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Vom
20.8.2021
Zuletzt geändert am
16.4.2026
§ 31
Soziale Sicherung der Bezieher von Übergangsgeld
Für die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld werden zusätzlich Leistungen zur Alterssicherung entsprechend § 25 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 geleistet.