SchwbAV

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Vom 28.3.1988

Zuletzt geändert am 24.11.2023

§ 20

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Schwerbehinderte Menschen können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach Maßgabe der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251) erhalten.