SchG

Schulgesetz

Schulgesetz für Baden-Württemberg

Vom 1.8.1983

Zuletzt geändert am 16.12.2025

§ 107f

Deutsch-Französisches Gymnasium Freiburg im Breisgau

1Das Deutsch-Französische Gymnasium Freiburg im Breisgau ist ein allgemein bildendes Gymnasium in der Normalform nach § 8 mit besonderer Ausrichtung. 2Es bildet einen Verbund mit weiteren Deutsch-Französischen Gymnasien in Deutschland und Frankreich. 3Diese Gymnasien führen die Schülerinnen und Schüler in deutscher und französischer Sprache auf der Grundlage eigener Bildungspläne sowie des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur vom 30. Juli 2002 (BGBl. 2003 II S. 1747) in der jeweils geltenden Fassung in einem achtjährigen Bildungsgang zum Deutsch-Französischen Abitur.