Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Vom
26.11.2008
Zuletzt geändert am
3.4.2025
Kapitel 3
Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
§ 13
Allgemeine Aufgaben
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontrollieren die Einhaltung der Pflichten der Eigentümer nach § 1 Abs. 1 und 2 und führen die Kehrbücher nach Maßgabe des § 19 Absatz 2.