SchfHwG

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

Vom 26.11.2008

Zuletzt geändert am 3.4.2025

§ 12a

Haftungsausschluss

Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder von dessen Vertreter besteht nicht.