Vom 20.8.1985
Neugefasst am 16.7.2004
Zuletzt geändert am 20.12.2022
1Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. 2Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.