REITG

REIT-Gesetz

Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen

Vom 28.5.2007

Zuletzt geändert am 4.2.2026

§ 9

Sitz

Die REIT-Aktiengesellschaft muss ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben.