Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
Vom 28.5.2007
Zuletzt geändert am 4.2.2026
Die Firma der REIT-Aktiengesellschaft (§ 6) ist bei dem zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.