Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Vom 2.11.2009
Zuletzt geändert am 7.8.2021
Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen.