RAVPV

Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung

Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer

Vom 23.9.2016

Zuletzt geändert am 15.7.2022

§ 14

Suchfunktion

1Die Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis erfolgt über eine Suchfunktion. 2§ 7 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass auch eine Suche nach der Kammerzugehörigkeit zu ermöglichen ist.