Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Vom
23.9.2016
Zuletzt geändert am
15.7.2022
§ 14
Suchfunktion
1Die Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis erfolgt über eine Suchfunktion.
2§ 7 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass auch eine Suche nach der Kammerzugehörigkeit zu ermöglichen ist.