ProstSchG

Prostituiertenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Vom 21.10.2016 (BGBl. I S. 2372)

Zuletzt geändert am 9.3.2021 (BGBl. I S. 327)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Prostituierte
§ 3Anmeldepflicht für Prostituierte
Abschnitt 3
Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten
§ 12Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe; Verfahren über einheitliche Stelle
Abschnitt 4
Pflichten des Betreibers
§ 24Sicherheit und Gesundheitsschutz
Abschnitt 6
Verbote; Bußgeldvorschriften
§ 32Kondompflicht; Werbeverbot
Abschnitt 7
Personenbezogene Daten; Bundesstatistik
§ 34Datenverarbeitung; Datenschutz
Abschnitt 8
Sonstige Bestimmungen
§ 36Verordnungsermächtigung

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