ProstAV

Prostitutionsanmeldeverordnung

Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter

Vom 13.6.2017

§ 7

Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten

Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.