PrKG

Preisklauselgesetz

Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden

Vom 7.9.2007

Zuletzt geändert am 29.7.2009

§ 6

Verträge mit Gebietsfremden

Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit Gebietsfremden.