PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1Um zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung beizutragen, sollten die Verbraucher vor irreführenden und unübersichtlichen Informationen über die Merkmale und die angemessene Behandlung am Ende der Lebensdauer von Verpackungen, für die im Rahmen dieser Verordnung eine harmonisierte Kennzeichnung eingeführt wird, geschützt werden. 2Es sollte möglich sein, Verpackungen, die unter ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung fallen, mittels eines entsprechenden Symbols im gesamten Gebiet zu identifizieren, in dem dieses Regime angewandt wird, um anzuzeigen, dass der Hersteller seine Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt. 3Diese Identifizierung sollte lediglich mit Hilfe eines QR-Codes oder einer anderen standardisierten und offenen digitalen Kennzeichnungstechnologie erreicht werden. 4Dieses Symbol sollte Verbrauchern oder Nutzern die Recyclingfähigkeit von Verpackungen klar und eindeutig anzeigen.