PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1Um einen Binnenmarkt für das hochwertige Recycling von Kunststoffen und die Verwendung von Sekundärrohstoffen zu schaffen, sollte jeder Kunststoffanteil in Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden, einen bestimmten Mindestprozentsatz an Rezyklatanteil, der aus der Verwertung von Verbraucher-Kunststoffabfällen gewonnen wurde, aufgeschlüsselt nach Verpackungsart und -format gemäß dieser Verordnung, berechnet als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr, enthalten. 2Die Verpackungsart sollte so zu verstehen sein, dass sie sich auf das vorherrschende Polymer bezieht, aus dem die Verpackung besteht, während das Verpackungsformat als Bezugnahme auf die Größe und Form einer bestimmten Verpackungseinheit zu verstehen ist.