PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1Indem der Fertigungsbetrieb als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wird, wird dem Erzeuger der Verpackung eine gewisse Flexibilität bei der Erreichung des Mindestprozentsatzes an Rezyklatanteil eingeräumt. 2Der Begriff „Fertigungsbetrieb“ sollte so verstanden werden, dass er sich auf nur eine Industrieanlage bezieht, die Verpackungen herstellt.