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EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1Die Begriffsbestimmung für Primärproduktionsverpackungen sollte nicht dazu führen, dass mehr Produkte als Verpackungen nach dieser Verordnung gelten. 2Durch die Einführung dieser Begriffsbestimmung und ihre Verwendung in der Begriffsbestimmung für Hersteller sollte sichergestellt werden, dass die natürliche oder juristische Person, die diese Art von Verpackung erstmals bereitstellt, als Hersteller nach dieser Verordnung gilt und nicht die Unternehmen des Primärsektors, wie z. B. Landwirte, die solche Verpackungen verwenden.