PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

(107)

1Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Nutzung gemeinsamer Spezifikationen zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um gemeinsame Spezifikationen für die Anforderungen für Nachhaltigkeit, Kennzeichnung und Wiederverwendungssysteme festzulegen, zu ändern oder aufzuheben und Test-, Mess- oder Berechnungsmethoden zu bestimmen. 2Die Kommission sollte bei der Ausarbeitung der Entwürfe von Durchführungsrechtsakten die Standpunkte der einschlägigen Gremien und der Sachverständigengruppen berücksichtigen und alle einschlägigen Interessenträger konsultieren.