Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet
Vom
15.10.2015
Zuletzt geändert am
28.3.2019
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.