PortalV

Portalverordnung

Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet

Vom 15.10.2015

Zuletzt geändert am 28.3.2019

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.