PolG

Polizeigesetz für Baden-Württemberg

Vom 6.10.2020

§ 25

Außerkrafttreten

(1) Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Polizeiverordnungen der obersten Landespolizeibehörden.