Polizeigesetz für Baden-Württemberg
Vom 6.10.2020
Zuletzt geändert am 16.12.2025
(1) Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Polizeiverordnungen der obersten Landespolizeibehörden.