Pkw-EnVKV

Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen

Vom 28.5.2004

Zuletzt geändert am 19.2.2024

§ 10

Weitere Übergangsregelungen

(1) Hinweise nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Aushänge nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 können bis zum 1. Mai 2024 noch den Anforderungen dieser Verordnung in der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Fassung entsprechen.

(2) Der Leitfaden nach § 4 kann bis zum 14. Juli 2024 noch den Anforderungen dieser Verordnung in der bis zum 22. Februar 2024 geltenden Fassung entsprechen.