PAuswV

Personalausweisverordnung

Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis

Vom 1.11.2010

Zuletzt geändert am 2.12.2025

§ 26a

Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät

Anstelle einer Entsperrung eines gesperrten elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät kann ein erneuter Antrag nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes gestellt werden.