Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
Vom
1.11.2010
Zuletzt geändert am
30.1.2026
§ 12a
Muster für den Ersatz-Personalausweis
1Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen.
2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.