Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis
Vom
1.11.2010
Zuletzt geändert am
30.1.2026
§ 12
Muster für den vorläufigen Personalausweis
1Der vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anlage 2 abgedruckten Muster herzustellen.
2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.