PAuswV

Personalausweisverordnung

Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis

Vom 1.11.2010

Zuletzt geändert am 30.1.2026

§ 12

Muster für den vorläufigen Personalausweis

1Der vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anlage 2 abgedruckten Muster herzustellen. 2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.