PatAnwAPrV

Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte

Vom 22.9.2017

Zuletzt geändert am 17.12.2021

§ 7

Ausbildungsabschnitte

Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte, die Bewerberinnen und Bewerber in folgender Reihenfolge zu durchlaufen haben:

1. mindestens zwei Jahre und zwei Monate und höchstens drei Jahre im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens (erster Ausbildungsabschnitt),
2. zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (zweiter Ausbildungsabschnitt) und
3. sechs Monate beim Bundespatentgericht (dritter Ausbildungsabschnitt).