OnlWahlV

Online-Wahl-Verordnung

Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 23.9.2020

§ 4

Technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

1Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Informationstechnik des Online-Wahlverfahrens sind nach dem Stand der Technik in der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für das Modellprojekt erlassenen Technischen Richtlinie TR-03162 festgelegt. 2Die jeweils geltende Fassung der Technischen Richtlinie TR-03162 wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und durch einen Verweis auf diese Internetseite im Bundesanzeiger bekannt gemacht.