Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
Vom
31.3.2004
Zuletzt geändert am
10.10.2013
§ 7
Verjährung
Auf die Verjährung der in den §§ 5 und 6 genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Ersten Buches Bürgerliches Gesetzbuch entsprechende Anwendung.