NordSBefV

Nordsee-Befahrensverordnung

Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee

Vom 25.4.2023

Zuletzt geändert am 18.3.2024

§ 9

Änderung der Gebietsbestimmungen

1Die nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 eingetragenen Allgemeinen Schutzgebiete und Besonderen Schutzgebiete sollen alle fünf Jahre in den Seekarten aktualisiert werden. 2Die nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 erfolgenden Ausweisungen sollen für zehn Jahre Bestand haben.