NMV

Neubaumietenverordnung 1970

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

Vom 14.12.1970

Neugefasst am 12.10.1990

Zuletzt geändert am 25.11.2003

§ 36

Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 33a des Wohnungsbindungsgesetzes und § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.