NiSG

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Vom 29.7.2009

Zuletzt geändert am 28.4.2020

§ 4

Nutzungsverbot für Minderjährige

Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.