Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Vom
29.7.2009
Zuletzt geändert am
28.4.2020
§ 4
Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach § 3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher ultravioletter Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.