Vom 16.12.1999
Zuletzt geändert am 22.12.2011
1Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen, die infolge längeren Umlaufs und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, werden von der Deutschen Bundesbank angenommen. 2Sie sind für Rechnung des Bundes einzuziehen.