MwStRL

Mehrwertsteuer-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Vom 28.11.2006

Zuletzt geändert am 16.1.2019

Art. 130

Die Slowakei darf einen ermäßigten Satz von nicht weniger als 5 % auf folgende Umsätze beibehalten:

a) Bauleistungen für Wohngebäude in einem nicht sozialpolitischen Kontext, ausgenommen Baumaterial, bis zum 31. Dezember 2007;
b) Lieferung von Heizenergie für Heizzwecke und Warmwasserbereitung an Privathaushalte und Kleinunternehmer, die nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, ausgenommen Rohstoffe für die Erzeugung von Heizenergie, bis zum 31. Dezember 2008.