MsbG

Messstellenbetriebsgesetz

Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen

Vom 29.8.2016 (BGBl. I S. 2034)

Zuletzt geändert am 21.2.2025 (BGBl. I S. Nr. 51)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck und Anwendungsbereich
Teil 2
Messstellenbetrieb
Kapitel 1
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung
§ 3Messstellenbetrieb
Kapitel 2
Wechsel des Messstellenbetreibers
§ 14Wechsel des Messstellenbetreibers
Kapitel 3
Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways
§ 19Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung
Kapitel 4
Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
§ 29Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, Steuerungseinrichtungen und modernen Messeinrichtungen
Kapitel 5
Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung
§ 39Liegenschaftsmodernisierung
Kapitel 6
Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
§ 41Möglichkeit zur Übertragung der Grundzuständigkeit
Kapitel 7
Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur
§ 46Verordnungsermächtigungen
Teil 3
Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
Kapitel 1
Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung
§ 49Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2
Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen
§ 55Messwerterhebung Strom
Kapitel 3
Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung
Abschnitt 1
Pflichten des Messstellenbetreibers
§ 60Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung
Abschnitt 2
Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten
§ 66Messwertnutzung zu Zwecken des Netzbetreibers; Übermittlungspflicht; Löschung oder Anonymisierung
Kapitel 4
Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur
§ 74Verordnungsermächtigung
Teil 4
Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden
§ 76Aufsichtsmaßnahmen der Bundesnetzagentur

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