Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
Vom
21.12.2023
Zuletzt geändert am
2.12.2024
§ 93
Nichtberücksichtigung der nationalen Ergänzungssteuer
§ 54 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nationale Ergänzungssteuerregelung für Zwecke der Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags unberücksichtigt bleibt.