MinStG

Mindeststeuergesetz

Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen

Vom 21.12.2023

Zuletzt geändert am 2.12.2024

§ 92

Grenzüberschreitende Zurechnung erfasster Steuern

§ 49 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass erfasste ausländische Steuern keinem nach § 1 Steuerpflichtigen zugerechnet werden dürfen, der der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegt.