Kapitel 8
Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
§ 30
Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
Die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes finden auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung.