Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute
Vom
12.3.2020
Zuletzt geändert am
9.12.2020
§ 27
Vorbereitungsmaßnahmen
Die Beschreibung der Umsetzung des identifizierten Handlungsbedarfs gemäß Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 hat mit Bezug auf das institutsbezogene Sicherungssystem und die befreiten Institute zu erfolgen.