Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute
Vom
12.3.2020
Zuletzt geändert am
9.12.2020
§ 12
Zusammenfassung des Sanierungsplans
Die Zusammenfassung des Sanierungsplans nach Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 hat sich im Falle der Festlegung vereinfachter Anforderungen auf die in den §§ 13 bis 16 festgelegten Inhalte des Sanierungsplans zu beziehen.