Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Vom 11.5.2004
Zuletzt geändert am 24.6.2024
Der Antrag auf Änderung oder Löschung einer nach § 30 Absatz 6 des Markengesetzes eingetragenen Lizenz muss die Registernummer der Marke und die Bezeichnung der Lizenz, die geändert oder gelöscht werden soll, enthalten.