MarkenG

Markengesetz

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Vom 25.10.1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 S. 156; 1996, 682)

Zuletzt geändert am 24.6.2024 (BGBl. I S. Nr. 215)

Teil 2
Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Abschnitt 1
Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang
§ 3Als Marke schutzfähige Zeichen
Abschnitt 2
Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
§ 7Inhaberschaft
Abschnitt 4
Schranken des Schutzes
§ 20Verjährung
Abschnitt 5
Marken als Gegenstand des Vermögens
§ 27Rechtsübergang
Teil 3
Verfahren in Markenangelegenheiten
Abschnitt 1
Eintragungsverfahren
§ 32Erfordernisse der Anmeldung
Abschnitt 2
Berichtigung, Teilung, Schutzdauer und Verlängerung
§ 45Berichtigung des Registers und von Veröffentlichungen
Abschnitt 3
Verzicht; Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren
§ 48Verzicht
Abschnitt 4
Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 56Zuständigkeiten im Deutschen Patent- und Markenamt
Abschnitt 5
Verfahren vor dem Bundespatentgericht
§ 66Beschwerde
Abschnitt 6
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
§ 83Zugelassene und zulassungsfreie Rechtsbeschwerde
Abschnitt 7
Gemeinsame Vorschriften
§ 91Wiedereinsetzung
Teil 4
Kollektivmarken
§ 97Kollektivmarken
Teil 5
Gewährleistungsmarken
§ 106aGewährleistungsmarken
Teil 6
Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
Abschnitt 1
Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
§ 107Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes; Sprachen
Teil 7
Geographische Herkunftsangaben
Abschnitt 1
Schutz geographischer Herkunftsangaben
§ 126Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen
Abschnitt 2
Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143
§ 130Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren
Abschnitt 3
Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 137Nähere Bestimmungen zum Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben
Teil 8
Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
§ 140Kennzeichenstreitsachen
Teil 9
Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Abschnitt 1
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 143Strafbare Kennzeichenverletzung
Abschnitt 2
Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
§ 146Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten
Teil 10
Übergangsvorschriften
§ 152Anwendung dieses Gesetzes
Teil 1
Anwendungsbereich

§ 1

Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1. Marken,
2. geschäftliche Bezeichnungen,
3. geographische Herkunftsangaben.

§ 2

Anwendung anderer Vorschriften

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.

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