Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Vom
25.10.1994
Zuletzt geändert am
24.6.2024
§ 2
Anwendung anderer Vorschriften
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.