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Marktmissbrauchsverordnung

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission

Vom 12.6.2014

Zuletzt geändert am 23.10.2024 ; 13.12.2023 ; 27.11.2019 ; 21.12.2016 ; 21.10.2016 ; 23.6.2016 ; 8.6.2016

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1Durch technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten in der gesamten Union einheitliche Bedingungen in den von dieser Verordnung erfassten Bereichen gewährleistet werden. 2Es wäre sinnvoll und zweckmäßig, die ESMA als ein über hochgradig spezialisierte Fachkenntnis verfügendes Gremium zu beauftragen, Entwürfe technischer Regulierungsstandards und Entwürfe technischer Durchführungsstandards, die nicht mit politischen Entscheidungen verbunden sind, auszuarbeiten und der Kommission vorzulegen.