Abschnitt 2
Besondere Befugnisse
Unterabschnitt 1
Arten besonderer Befugnisse und Maßnahmerichtung
§ 6
Besondere Befugnisse
Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in
1.
nachrichtendienstliche Mittel und
2.
besondere Auskunftsverlangen.