MADG

MAD-Gesetz

Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst

Vom 9.1.2026

Abschnitt 2
Besondere Befugnisse
Unterabschnitt 1
Arten besonderer Befugnisse und Maßnahmerichtung

§ 6

Besondere Befugnisse

Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in

1. nachrichtendienstliche Mittel und
2. besondere Auskunftsverlangen.