MADG

MAD-Gesetz

Gesetz über den militärischen Abschirmdienst

Vom 20.12.1990

Zuletzt geändert am 6.5.2024

§ 13a

Unabhängige Datenschutzkontrolle

§ 28 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Bundesministeriums des Innern das Bundesministerium der Verteidigung tritt.