LuftVO

Luftverkehrs-Ordnung

Vom 29.10.2015

Zuletzt geändert am 9.7.2024

§ 5

Lärm

Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.