LobbyRG

Lobbyregistergesetz

Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung

Vom 16.4.2021 (BGBl. I S. 818)

Zuletzt geändert am 12.6.2024 (BGBl. I S. Nr. 190)

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