Gesetz über den Ladenschluss
Vom 28.11.1956
Neugefasst am 2.6.2003
Zuletzt geändert am 31.8.2015
Soweit in diesem Gesetz auf die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde verwiesen wird, bestimmt die Landesregierung durch Verordnung, welche Behörden zuständig sind.