LadSchlG

Ladenschlussgesetz

Gesetz über den Ladenschluss

Vom 28.11.1956

Neugefasst am 2.6.2003

Zuletzt geändert am 31.8.2015

§ 28

Bestimmung der zuständigen Behörden

Soweit in diesem Gesetz auf die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde verwiesen wird, bestimmt die Landesregierung durch Verordnung, welche Behörden zuständig sind.