Gesetz über den Ladenschluss
Vom 28.11.1956
Neugefasst am 2.6.2003
Zuletzt geändert am 31.8.2015
Unberührt bleiben die landesrechtlichen Vorschriften, durch die der Gewerbebetrieb und die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen an anderen Festtagen als an Sonn- und Feiertagen beschränkt werden.